Muster für Nachfrist bei Lieferverzug
Hält ein Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht ein, kann das für den Empfänger sehr ärgerlich, aber auch teuer werden, wenn er dadurch seine eigenen Lieferverpflichtungen nicht erfüllen kann. Ist das Lieferdatum nicht eindeutig bestimmt, tritt der Lieferverzug des Lieferanten erst dann ein, wenn der Kunde die Lieferung schriftlich oder mündlich anmahnt und auf die möglichen Konsequenzen einer weiteren Verspätung hinweist. Dies geschieht in der Regel durch ein Schreiben mit der Aufforderung des Lieferanten, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern.
Muster: Nachfrist bei Lieferverzug
Logo und/oder Unternehmensbezeichnung 1
Schokoladenhandel Müllermann e.K., Süße Str. 11, 12453 Bitterstadt2
FirmaSchokoladenmanufaktur SüßHauptstr. 1037890 KleindorfUnsere Bestellung vom 12.10.2008
Ihre Auftragsbestätigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.10.2008 haben wir bei Ihnen 50 Stück "Vollmilch Nuss" und 100 Stück "Zartbitter 70%" bestellt. In Ihrer Auftragsbestätigung haben Sie als Liefertermin den 16.10.2008 angegeben. Inzwischen ist der zugesagte Liefertermin um 4 Tage überschritten und die bestellte Ware noch nicht eingetroffen. Inzwischen ist das Produkt bei mir nicht mehr vorrätig.
Ich fordere Sie hiermit zur sofortigen Lieferung der bestellten Waren auf und setze hiermit eine Nachfrist bis zum 24.10.2008. Sollte die Ware bis dahin nicht eintreffen, werde ich für den eingetretenen Schaden Ersatz verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Müllermann
4 Bankverbindung: Schokoladenbank, BLZ 123 456 00, Kto. 987 654 32
Ende des Geschäftsbriefs 5
Weitere Anmerkungen zum Musterschreiben
1. Eingetragene Kaufleute können zusätzlich zum Firmenname ein Logo verwenden.
2. Das im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen tritt unter seinem Firmennamen auf, wie er im Handelsregister angegeben ist. Der Firmenzusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K." ist ebenfalls hier anzugeben.
3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-mail Adresse.
4. Die Angabe der Bankverbindung auf allen Geschäftsbriefen ist nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.
5. Was sind Geschäftsbriefe?