Muster Einspruch gegen Steuerbescheid
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist das wichtigste Instrument im Rahmen des Rechtsschutzes im Steuerrecht. Die Wirksamkeit eines Einspruchs ist jedoch von einigen formalen Elementen abhängig, die es unbedingt zu beachten gilt.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss mindestens den Einspruchsführer bezeichnen. Im übrigen sollten im Einspruch die Tatsachen zur Begründung angegeben werden und die genaue Mitteilung an das Finanzamt, welcher Steuerbescheid angefochten wird und inwieweit die Anfechtung des Steuerbescheids erfolgt bzw. dessen Aufhebung oder Änderung beantragt wird.
Muster: Einspruch gegen Steuerbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
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Hans Muster, Klingelstr. 77, 12453 Birnenbach2
An dasFinanzamt MusterstadtRathausstr. 312345 DorfenStNr.: 123/456/78910
Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid 2007 vom 21.07.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 21.07.2008
Einspruch
und beantrage gleichzeitig dessen Aussetzung der Vollziehung.
Begründung des Einspruchs:
Der Steuerbescheid weicht von der Steuererklärung insoweit ab, dass ......
(alternativ beim Einspruch zur Wahrung der Einspruchsfrist: Die Begründung wird in einem gesonderten Schreiben nachgereicht).
Mit freundlichen Grüßen
Hans Muster
4 Bankverbindung: Musterbank, BLZ 123 456 00, Kto. 987 654 32
Ende des Geschäftsbriefs 5
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Weitere Erläuterungen zum Einspruch gegen einen Steuerbescheid
1. Auch nicht eingetragene BGB-Gesellschaften können dieses Muster verwenden. In dem Einspruch gegen einen Steuerbescheid sollten alle Gesellschafter namentlich bezeichnet werden.
2. Die Vornamen und Familiennamen aller Gesellschafter sind wie im Personalausweis anzugeben; der Vornahme darf nicht abgkürzt werden.
3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-Mail Adresse.
4. Die Angabe der Bankverbindung auf allen Geschäftsbriefen ist nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.
5. Was sind Geschäftsbriefe?