Muster 1 Mahnung
Eine förmliche Mahnung wird nötig, wenn ein Schuldner auch auf die freundliche Zahlungserinnerung eine offene Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Rechtlich genügt eine deutliche Zahlungsaufforderung (= Mahnung) für den Eintritt des Schuldnerverzugs, in der Praxis schreiben Unternehmen jedoch bis zu 5 Mahnungen, mit teils unterschiedlichen Formulierungen.
Der Inhalt einer Mahnung kann je nach Gegenstand und Kunde variieren, muss aber einige bestimmte Kriterien enthalten. Daher ist es schon sinnvoll, wenn man sich an ein bewährtes Muster einer Mahnung oder an eine andere professionelle Vorlage anlehnt.
Muster 1 Mahnung
Logo und/oder Unternehmensbezeichnung 1
Schokoladenhandel Müllermann e.K., Süße Str. 11, 12453 Bitterstadt2
HerrnThomas UnsicherKleine Strasse37890 OffenburgMahnung: Rechnung vom 12.10.2013 (ReNr. 2013-198)
Sehr geehrter Herr Unsicher,
am 14.10.2013 haben Sie von uns pünktlich und ordnungsgemäß die von Ihnen bestellte Schokolade erhalten. In der vergangenen Wochen haben Sie von uns bereits eine freundliche Zahlungserinnerung bezüglich der Rechnung vom 12.10.2013 mit der Rechnungsnummer 2013-198 erhalten, mit der wir Sie zur Bezahlung bis spätestens 31.10.2013 gebeten haben.
Leider konnten wir trotz Zahlungserinnerung auch zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang von Ihnen feststellen. Wir fordern Sie daher hiermit nochmals auf, die genannte Rechnung bis zum 14.11.2013 durch Überweisung auf unser angegebenes Konto zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Müllermann
4 Bankverbindung: Schokoladenbank, BLZ 123 456 00, Kto. 987 654 32
Ende 1 Mahnung 5
Weitere Vorlagen zum Thema Mahnung:
- Zahlungserinnerung (freundlich)
- 1 Mahnung (neutral)
- 2 Mahnung mit Berechnung von Verzugszinsen
- 2 Mahnung mit Angebot Ratenzahlungen
- 2 Mahnung mit Androhung weiterer rechtlicher Schritte
- 3 bzw. letzte Mahnung
Weitere Anmerkungen zum Muster 1 Mahnung:
Bestimmen Sie selbst, wann Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt oder Inkassobüro übergeben, damit diese die offene Forderung für Sie geltend machen. Aus meiner Sicht sind eine freundliche Zahlungserinnerung und eine erste Mahnung ausreichend, um einem Kunden die freiwillige Bezahlung einer Rechnung zu ermöglichen. Anschließend sollte man dem Schuldner schon bald durch die letzte Mahnung deutlich mitteilen, dass man die Sache alsbald vor Gericht weiterverfolgt.
1. Im Handelsregister eingetragene Kaufleute können zusätzlich zum Firmenname ein Logo verwenden.
2. Das gewerbliche Einzelunternehmen tritt unter seinem Firmennamen auf, wie er im Handelsregister angegeben ist. Der Firmenzusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K." ist ebenfalls hier anzugeben.
3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-Mail Adresse.
4. Auf einer förmlichen Zahlungsaufforderung sollte die Bankverbindung angegeben werden. Im Übrigen ist die Angabe der Bankverbindung auf Geschäftsbriefen nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.
5. Was sind Geschäftsbriefe?