UG & Co. KG

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde am 01.11.2008 im Rahmen der GmbH-Reform 2008 als neue Rechtsform alternativ zur GmbH eingeführt. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit wenig Startkapital und geringen Gründungskosten gegründet werden und wurde insofern vor allem für Existenzgründer mit wenig Kapital und großem Interesse an einer Haftungsbeschränkung ins Leben gerufen. 

Inzwischen existiert die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mehr als 1 Jahr und hat den Boom der Limited in Deutschland zunächst jäh beendet. Die Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft sind ebenso breit wie die der GmbH, um nicht zu sagen, noch breiter. So wird die Rechtsform der Unternehmergesellschaft neben gewerblichen Unternehmen auch gerne für gemeinnützige Zwecke eingesetzt, da sich dies angesichts des geringen Kapitaleinsatz geradezu anbietet. 

Eine weitere sehr interessante Verwendungsmöglichkeit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist die Funktion als Komplementär im Rahmen einer UG & Co. KG. In der Rechtsform der UG & Co. KG lassen sich die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit geringem Kapitaleinsatz und die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteile einer Kommanditgesellschaft in perfekter Weise kombinieren. Im Ergebnis bekommt man eine Personengesellschaft mit möglicher Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen einer Unternehmergesellschaft, im Extremfall auf 1 Euro.

Bei der UG & Co. KG handelt es sich wie bei der GmbH & Co. KG um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, nur dass hier eine Unternehmergesellschaft die Rolle des einzig haftenden Gesellschafters in der KG übernimmt. Da bei der Kommanditgesellschaft nur der Komplementär unbeschränkt haftet, lässt sich die Haftung insgesamt im Extremfall auf 1 Euro pro Gesellschafter in der Unternehmergesellschaft beschränken.

Die Gründung einer UG & Co. KG läuft genauso wie bei der GmbH & Co. KG, d.h. zunächst erfolgt die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wobei zumindest die Gründungskosten der Gesellschaft durch das Stammkapital gedeckt sein sollten. Ein Stammkapital von 1.000 Euro erscheint daher als ausreichend und empfehlenswert. Der Unternehmensgegenstand beschränkt sich auf die Geschäftsführung und die Übernahme der Haftung in der KG. Die Kommanditgesellschaft entsteht dann durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags der beteiligten Gesellschafter unter Beteiligung der neu gegründeten Unternehmergesellschaft. Die Firmierung der UG & Co. KG kann je nach Belieben als Personen-, Sach- oder Phantasiename gewählt werden, wobei ein deutlicher Hinweis auf die Haftungsbeschränkung erforderlich ist. Die korrekte Bezeichnung einer UG & Co. KG müsste also “Firmenname Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG” oder “Firmenname UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG” lauten, was beides nicht besonderlich ansprechend klingt.





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