KfW StartGeld für kleinere Gründungsvorhaben

Die KfW Mittelstandsbank hat ihre beiden Kreditprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" zum 1. Januar 2008 in dem "KfW-StartGeld" zusammengefasst. Das KfW- StartGeld richtet sich an Gründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, deren Finanzierungsbdarf maximal 50.000 Euro beträgt.

Nachdem die KfW Mittelstandsbank bereits zum 1. Januar 2007 die Zinsen in diesen beiden Programmen um rund 30 % gesenkt hatte, ist die Einführung des KfW StartGeld ein Schritt, um mehr Transparenz in diesem Produktsegment zu erreichen. Gleichzeitig werden durch das KfW Startgeld neue Akzente gesetzt, die zu einer Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Gründern und kleinen Unternehmen führen sollen. Insbesondere Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf haben es häufig besonders schwer, eine geeignete Finanzierung zu erhalten.

Einige wesentliche Produktmerkmale des KfW StartGeld im Überblick:

  • Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Antragsstellung möglich von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist

  • Kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich

  • Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.

Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.





Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier: