Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer. Daher sind nur bestimmte steuerbare Verkehrsvorgänge zwischen Personen steuerpflichtig. Dessen ungeachtet wird die Umsatzsteuer natürlich auch von einer Person erhoben, nämlich dem Unternehmer.


1. Unternehmer im System der Umsatzsteuer

Der Begriff Unternehmer ist im System der Umsatzsteuer zentral, weil vom Vorliegen des Merkmals Unternehmer viele Rechtsfolgen abhängig sind:

  • Nur Unternehmer können steuerbare Umsätze ausführen,
  • der Leistungsort bei Leistungen gem. § 3a Abs. 3 UStG richtet sich danach, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist,
  • die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung besteht grundsätzlich nur gegenüber einem Unternehmer,
  • nur Unternehmer haben das Recht zum Vorsteuerabzug.

2. Definition Unternehmer

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche (= wirtschaftliche) Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Eine Gewinnabsicht ist nicht erforderlich.

Es kommt also darauf an, ob

  • eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung
  • selbständig
  • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
  • zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen

ausübt.





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