Unternehmenssteuerreform 2008
Die wichtigsten Neuregelungen der Unternehmenssteuerreform zum 01.01.2008. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen finanzieren die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 15 % und der Gewerbesteuer- Messzahl von 5 % auf 3,5 % für Kapitalgesellschaften.
Die Gewerbesteuer
Die ursprüngliche Intention der Gewerbesteuer war die Besteuerung der Ertragskraft eines Gewerbebetriebs. Inzwischen wurde die Gewerbesteuer jedoch derart umgebaut, dass sie zunehmend auch die Unternehmenssubstanz besteuert.
Besteuerungsregeln bei betrieblichen Pkw.

Seit 1.01.2006 gibt es für Unternehmer und Freiberufler neue Regeln zur steuerlichen Behandlung eines gemischt genutzten Pkw.
Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Fehler oder Lücken im Fahrtenbuch können für den Unternehmer oft sehr teuer ausfallen, weil das Finanzamt ein Fahrtenbuch sehr genau prüft. Seit 2006 können die Nachteile noch schlimmer werden. Es lohnt sich daher, die Anforderungen des Finanzamt an ein Fahrtenbuch genau zu kennen.
Aus Ansparrücklage wird Investitionsabzugsbetrag
Die Unternehmenssteuerreform 2008 regelt die steuerliche Begünstigung geplanter Investitionen ab 2008 völlig neu. Ab 2008 ersetzt der Investitionsabzugsbetrag die bisherige Ansparrücklage.
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Abgabefristen für Steuererklärungen
Die Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen ist innerhalb der gesetzlichen Abgabefristen vorzunehmen. Bei Jahressteuererklärungen ist auf Antrag auch eine Verlängerung der Abgabefristen möglich.

