Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben bei vielen Vertragsarten ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist, über das die Unternehmer den Verbraucher jeweils einzeln und in ordnungsgemäßer Form mittels Widerrufsbelehrung aufklären müssen.
Inhalt:
1. Gesetzliche Grundlagen zum Widerrufsrecht2. Muster einer Widerrufsbelehrung
3. Gesetzliche Anforderungen an ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
4. Besondere Widerrufsbelehrung beim Online-Shop oder Versandhandel
1. Gesetzliche Grundlagen zum Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht und das Recht zur Rückgabe gekaufter Waren sind Instrumente des Verbraucherschutz. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in den § 355 BGB und § 356 BGB geregelt.
Bei bestimmten Arten von Rechtsgeschäften und in bestimmten Situationen des Vertragsabschhluss erhalten Verbraucher von Gesetzes wegen das Recht zum Widerruf ihrer Willenserklärungen, die zum Abschluss des Vertrages geführt haben. Der Widerruf muss innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmen ausgeübt werden und führt zur Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages. Existenzgründer stehen Verbrauchern im Sinne des Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung gem. § 507 BGB gleich.
Bis zur Schuldrechtsreform in 2002 war das Widerrufsrecht innerhalb der Widerrufsfrist und die dazugehörige Widerrufsbelehrung im ehemaligen Verbraucherkredit- und Haustürwiderrufsgesetz geregelt. Mit der Schuldrechtsreform 2002 wurde das Widerrufsrecht innerhalb der Widerrufsfrist und die Widerrufsbelehrung ins BGB übernommen. Unzählige gesetzliche Änderungen und Urteile seitens der Rechtsprechung zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs und den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung haben zunehmend zur Unsicherheit der betroffenen Unternehmer geführt.Â
Gesetzlich begründete Widerrufsrechte von Verbrauchern innerhalb der Widerrufsfrist gibt es insbesondere bei folgenden Rechtsgeschäften:
- Haustürgeschäfte gem. § 312 BGB,
- Fernabsatzgeschäfte gem. § 312d Abs. 1 BGB,
- Verbraucherdarlehen gem. § 495 Abs. 1 BGB,
- Finanzierungsleasingvertrage gem. § 500 BGB i.V.m. § 495 Abs. 1 BGB,
- Teilzahlungsgeschäfte gem. § 501 BGB i.V.m. § 495 Abs. 1 BGB und
- Ratenlieferungsvertrag gem. § 505 BGB i.V.m. § 495 Abs. 1 BGB.
2. Muster einer Widerrufsbelehrung
Zusammen mit der Schuldrechtsreform 2002 hat das Bundesjustizministerium in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB Info- Verordnung eine Muster- Widerrufsbelehrung veröffentlicht, die den betroffenen Unternehmern als Muster dienen sollte. In der Praxis haben jedoch zahlreiche Gerichte immer wieder diese Muster- Widerrufsbelehrung als nicht ordnungsgemäß im Sinne der gesetzlichen Regelungen im BGB anerkannt, mit der Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Das Problem bestand darin, dass die in einer Verordnung veröffentliche Muster- Widerrufsbelehrung keinen Gesetzesrang hatte und somit durch die Gerichte zu überprüfen waren.Â
Am 30.04.2008 hat das Bundesjustizministerium nun mittels der 3. Veordnung der BGB- Informationspflichtenverordnung vom 04.03.2008 eine neue Muster- Widerrufsbelehrung veröffentlicht. Die Übergangsfrist für die Verwender der alten Muster- Widerrufsbelehrung ist am 01.10.2008 abgelaufen.
3. Gesetzliche Anforderungen an ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
Die inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ergeben sich aus § 355 Abs. 2 BGB. Grundlage einer Widerrufsbelehrung ist die Muster- Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums. Es ist zwar davon auszugehen, dass Unternehmer bei Verwendung der amtlichen Muster- Widerrufsbelehrung auf der sicheren Seite sind. Das gilt jedoch im Zweifel nur dann, wenn die Muster- Widerrufsbelehrung ohne inhaltliche Änderungen verwendet wird.
Davon abgesehen gibt es folgende zusätzliche Informationen hinsichtlich der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung:
a) Deutlichkeit der Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung muss den Verbraucher deutlich über sein gesetzlich begründetes Widerrufsrecht innerhalb der Widerrufsfrist aufklären. Hierfür ist zunächst erforderlich, dass die Widerrufsbelehrung aufgrund der äußeren Gestaltung der Widerrufsbelehrung so deutlich aus dem übrigen Vertragstext herauszuheben ist, dass sie nicht übersehen werden kann. Dabei muss die Widerrufsbelehrung deutlich angeben, auf welchen Vertrag sich die Widerrufsbelehrung bezieht.Â
Die Widerrufsbelehrung muss eine deutliche Belehrung darüber enthalten, dass die entsprechende Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages innerhalb einer Widerrufsfrist von 2 Wochen (bzw. einem Monat in besonderen Fällen) widerrufen werden kann. Der Verbraucher ist ausdrücklich darüber zu informieren, dass der Widerruf an keine zusätzlichen Voraussetzungen gebunden ist und darüber, welches Ereignis den Fristlauf in Gang setzt. Ferner muss der Verbraucher ausdrücklich darüber belehrt werden, dass die rechtzeitige Absendung des Widerrufs fristwahrend ist.Â
Eine Vermischung der Widerrufsbelehrung mit anderen verbraucherrechtlichen Belehrungen ist dringend zu vermeiden.
b) Formale Anforderungen und richtiger Zeitpunkt
Sofern der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wird bzw. wenn sich der Vertrag an einen deutschen Verbraucher richtet, muss die Widerrufsbelehrung in deutscher Sprache verfasst sein. Üblicherweise erfolgt die Widerrufsbelehrung in Schriftform.
Die Widerrufsbelehrung sollte in zeitlicher Abfolge nach entsprechender Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages erfolgen. Der Unternehmer muss dem Verbraucher einen Text der Widerrufsbelehrung aushändigen, anderenfalls beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Insbesondere bei Verträgen, die einer gesetzlichen Schriftform unterliegen, beginnt die Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 S. 3 BGB erst dann, wenn dem Verbraucher eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wurde.Â
Abschließend muss die Widerrufsbelehrung den Namen und die vollständige und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens enthalten, mit dem der Verbraucher den entsprechenden Vertrag abschließt.Â
c) Belehrung über die Rechsfolgen des Widerrufs
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Widerrufsbelehrung gem. § 357 Abs. 1 BGB nur dann ordnungsgemäß erteilt, wenn die Widerrufsbelehrung über die Rechtsfolgen eines Widerrufs hinweist. Dazu gehört, dass der Unternehmer den Verbraucher darüber belehrt, dass der Unternehmer bei entsprechendem Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages zur Rückgewähr der erhaltenen Leistungen verpflichtet ist.
4. Besondere Anforderungen im Online- Versandhandel
Gerade im Online- Versandhandel und beim Verkauf über Internet- Auktionshäuser, insbesondere über Ebay, bringt nur die ordnungsgemäße Verwendung der amtlichen Muster- Widerrufsbelehrung ohne inhaltliche Änderungen eine notwendige Rechtssicherheit für Unternehmer mit sich. Darüber hinaus sind jedoch gerade hier einige Feinheiten zu beachten. Dies gilt auch bei der Verwendung der Muster- Widerrufsbelehrung, damit gerade im Bereich des Online- Handels keine Fehler begangen werden.
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