Veränderungsmitteilung zur Bundesagentur für Arbeit

Mit der Einstellung eines Beschäftigten unterliegt ein Unternehmen der Meldepflicht und benötigt hierfür eine Betriebsnummer. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich auf Antrag durch den Betriebsnummern- Service der Bundesagentur für Arbeit. Auch Veränderungen des Unternehmens sind der Bundesagentur für Arbeit durch Veränderungsmitteilung bekannt zu geben.

Als mitteilungsbedürftige Veränderungen werden angesehen:

  • Betrieb ist erloschen und soll abgemeldet werden;

  • Adressänderungen bei Umzug innerhalb einer Gemeinde oder von Gemeinde zu Gemeinde;

  • Wechsel des Inhabers des Unternehmens;

  • Fortführung eines still gelegten Betriebs mit der zugeteilten Betriebsnummer;

  • Eröffnung einer Niederlassung in einer anderen Gemeinde und Beantragung einer neuen Betriebsnummer;

  • Beantragung einer neuen Betriebsnummer für einen weiteren wirtschaftlichen Schwerpunkt;

  • Unternehmenskauf durch ein anderes Unternehmen;

  • Rehabilitationsträger gem. §§ 35, 132, 136 SGB IX.


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