Veränderungsmitteilung zur Bundesagentur für Arbeit
Mit der Einstellung eines Beschäftigten unterliegt ein Unternehmen der Meldepflicht und benötigt hierfür eine Betriebsnummer. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich auf Antrag durch den Betriebsnummern- Service der Bundesagentur für Arbeit. Auch Veränderungen des Unternehmens sind der Bundesagentur für Arbeit durch Veränderungsmitteilung bekannt zu geben.
Als mitteilungsbedürftige Veränderungen werden angesehen:
Betrieb ist erloschen und soll abgemeldet werden;
Adressänderungen bei Umzug innerhalb einer Gemeinde oder von Gemeinde zu Gemeinde;
Wechsel des Inhabers des Unternehmens;
Fortführung eines still gelegten Betriebs mit der zugeteilten Betriebsnummer;
Eröffnung einer Niederlassung in einer anderen Gemeinde und Beantragung einer neuen Betriebsnummer;
Beantragung einer neuen Betriebsnummer für einen weiteren wirtschaftlichen Schwerpunkt;
Unternehmenskauf durch ein anderes Unternehmen;
Rehabilitationsträger gem. §§ 35, 132, 136 SGB IX.
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