Veränderungsmitteilung zur Bundesagentur für Arbeit

Mit der Einstellung eines Beschäftigten unterliegt ein Unternehmen der Meldepflicht und benötigt hierfür eine Betriebsnummer. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich auf Antrag durch den Betriebsnummern- Service der Bundesagentur für Arbeit. Auch Veränderungen des Unternehmens sind der Bundesagentur für Arbeit durch Veränderungsmitteilung bekannt zu geben.

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