Muster: Ordnungsgemäße Rechnung über Dienstleistungen
Der Umfang der gesetzlich geforderten Angaben in einer Rechnung wird in erster Linie durch § 14 UStG bestimmt. Nachfolgend finden Sie eine Musterrechnung für erbrachte Dienstleistungen mit allen gesetzlich geforderten Pflichtangaben:
Gleichzeitig mit der Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben auf einer Rechnung wurde der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger insgesamt davon abhängig gemacht, dass die in § 14 UStG genannten Rechnungsangaben enthalten sind. Aufgrund dessen steht dem Rechnungsempfänger ein Zurückbehaltungsrecht zu, falls eine Rechnung nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Da heutzutage eine Rechnungsvorlage angesichts des zunehmenden internationalen Handels und Auftragsvergabe nicht mehr ausreichend ist, möchte ich auch auf das Paket mit 7 unterschiedlichen Rechnungsvorlagen hinweisen.
Muster: Rechnung über Dienstleistung mit gesetzlichen Pflichtangaben
1Name und Anschrift leistender Unternehmer mit vollständiger Firmenbezeichnung:Alexander Agostini Arnulfstr. 30 80355 München | |
2Name und Anschrift des Leistungsempfängers:Bettina BollwerkBüschelstr. 20 94047 Bamberg | |
4 Ausstellungsdatum:München, den 17.05.2008 | |
6 Rechnungsnummer:77-2008 | 5 Zeitpunkt der Leistungserbringung:15.05.2008 bis 17.05.2008 |
7 Art und Umfang der erbrachten Leistungen | EUR |
| 10 Stunden Beratung im Zusammenhang mit Gründung eines Unternehmens gem. Zeitaufstellung | 1.500,00 |
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Summe Dienstleistungen zu 19% | 1.500,00 |
8 Umsatzsteuer 19% | 285,00 |
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Zahlungstext:Rechnungsbetrag fällig am 01.06.2008. | |
9 Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung:Bei Zahlung bis 25.05.2008 Skonto 2%: 35,70 EUR | |
Bankverbindung:Volksbank München, BLZ 70150100, Kto. 11233456 | |
3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers:USt-IDNr.: DE12345678 | |
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- Name und Anschrift des leistenden Unternehmer
- Name und Anschrift des Leistungsempfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (seit dem 19.12.2006 ist die Angabe in jedem Falle zwingend)
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistungen
- Gesonderter Ausweis des Steuersatz und des Umsatzsteuerbetrag
- Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelt, z. B. Skonto oder Rabatt
Bei einer Rechnung über einer Anzahlung oder Vorauszahlung ist eine Angabe des Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelt oder eines Teil des Entgelt erforderlich, wenn der Tag der Vereinnahmung bei der Rechnungsstellung bekannt ist und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.
Auf einer Rechnung gegenüber Privatleuten über umsatzsteuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, insbesondere Bauleistungen oder Gartenarbeiten, ist auf der Rechnung ein zusätzlicher Hinweis erforderlich, dass die Rechnung mindestens 2 Jahre aufzubewahren ist. Der Hinweis ist entbehrlich, wenn wenn der Gesamtbetrag der Rechnung 100,00 Euro nicht übersteigt.
Folgender Hinweistext wäre zusätzlich anzubringen: "Diese Rechnung ist mindestens bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres aufzubewahren."
Für Kleinunternehmer gelten gem. der Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG weitere Sonderregelungen, da Kleinunternehmer nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind.
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