Muster: Ordnungsgemäße Rechnung über Warenlieferung

Der Umfang der gesetzlich geforderten Angaben in einer Rechnung wird in erster Linie durch § 14 UStG bestimmt. Nachfolgend finden Sie eine Musterrechnung über gelieferte Waren mit allen gesetzlich geforderten Pflichtangaben:

 

Muster: Rechnung mit Angabe der gesetzlichen Pflichtangaben

     

1Name und Anschrift leistender Unternehmer mit vollständiger Firmenbezeichnung:

Alfons Amselfeld

Ammerseestr. 11

81377 München

    
     

2Name und Anschrift des Leistungsempfängers:

Bernd Bollkegel

Bärenstr. 110

10111 Berlin

    
    

4 Ausstellungsdatum:

München, den 15.05.2008

6 Rechnungsnummer:

108-2008

   

5 Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung:

Lieferung: 15. Mai 2008

     

7 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistungen.

Waren zu 7%

 

Waren zu 19%

EUR

400 Semmeln
140,00    
10 Servierplatten
  100,00
 




 

Summe Waren zu 7%

Summe Waren zu 19%

140,00  100,00 

8 Umsatzsteuer 7%

9,80
   

8 Umsatzsteuer 19%

  19,00
 




 
Rechnungbetrag149,80  119,00 


Rechnungsbetrag gesamt

  


268,80

    

     

Zahlungstext:

Rechnungsbetrag fällig am 15.04.2008.

    
     
     

9 Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung:

Bei Zahlung bis 25.05.2008 Skonto 2%: 5,38 EUR

    
     
     

Bankverbindung:

Volksbank München, BLZ 70150100, Kto. 11233456

    





3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

USt-IDNr.: DE12345678

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmer
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfänger
  3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmer
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (seit dem 19.12.2006 ist die Angabe in jedem Falle zwingend)
  6. Fortlaufende Rechnungsnummer
  7. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistungen
  8. Gesonderter Ausweis des Umsatzsteuersatz und des Umsatzsteuerbetrag
  9. Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelt, z. B. Skonto oder Rabatt

Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen ist eine Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts erforderlich, wenn der Tag der Vereinnahmung bei der Rechnungsstellung bekannt ist und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.

Für Rechnungen bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union oder bei Export außerhalb der EU finden Sie im FORMBLITZ- Paket ebenfalls geeignete Rechnungsvorlagen unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen Vorschriften. Zum Bearbeiten der Rechnungsvorlagen benötigen Sie nur MS Word und Excel – die Berechnungen erfolgen nach dem Ausfüllen der Rechnungsposten automatisch.





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