Muster Geschaeftsbrief für Einzelkaufleute

Für eingetragene Einzelkaufleute ergeben sich die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aus § 37a HGB. Eine praktische Orientierung gibt die nachfolgende Vorlage eines Geschäftsbriefs:

Muster: Geschäftsbrief für Einzelkaufleute


 Logo Einzelunternehmen 1

 

Musterfirma XXL e.Kfm. - Klingelstr. 77 - 12453 Birnenbach2

Herrn
Walter Bessermann
Hühnersuppenstr. 3
37890 Hungerdorf
3 Tel. +49 (0)68 / 12 35 67 89
Fax + 49 (0)68 / 12 35 67 90
e-mail to: info@muster.de
Birnenbach, den 20.03.2008

Ihre Bestellung vom 12.03.2008

 

Sehr geehrter Herr Bessermann,

hiermit bestätige ich Ihnen Ihre Bestellung vom 12.03.2008 über 3 Einheiten Lösung XXXY. Die Ware ist auf Lager und wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt.

.....

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Muster

 

   
Eingetragener Firmenname: 4
  5 Bankverbindung:
Musterfirma XXL e.Kfm.
  Musterbank
Sitz: Birnenbach  BLZ 123 456 00
Registergericht: AG Birnenbach
 Kto. 987 654 32
HRA 12356   

Ende Muster Geschäftsbrief 6


 

1. Eingetragene Kaufleute treten in der Regel unter ihrem im Handelsregister eingetragenen Firmennamen auf. Der Rechtsformzusatz wie "e.K." oder "e.Kfm." ist verpflichtend.

2. Vorname und Familienname sind wie im Personalausweis anzugeben; der Vornahme darf nicht abgkürzt werden

3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-mail Adresse.

4. Neben dem Firmennamen ist ein Rechtsformzusatz ("e.K.", "e.Kfm.", "e.Kfr."), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Registernummer anzugeben, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist.

5. Die Angabe der Bankverbindung auf allen Geschäftsbriefen ist nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.

6. Was sind Geschäftsbriefe? Was zählt darunter? Vgl. Beitrag zu den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen allgemein.

 

Achtung:

Zu den Pflichtangaben auf Rechnungen gibt es gesonderte Vorschriften. Vgl. Sie auch die Musterrechnung für Warenlieferungen oder die Musterrechnung für Dienstleistungen. Für weitere allgemeine Informationen verweise ich auf den allgemeinen Beitrag über die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen.





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