Muster Geschaeftsbrief für Einzelkaufleute
Für eingetragene Einzelkaufleute ergeben sich die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aus § 37a HGB. Eine praktische Orientierung gibt die nachfolgende Vorlage eines Geschäftsbriefs:
Muster: Geschäftsbrief für Einzelkaufleute
Logo Einzelunternehmen 1
Musterfirma XXL e.Kfm. - Klingelstr. 77 - 12453 Birnenbach2
HerrnWalter BessermannHühnersuppenstr. 337890 HungerdorfIhre Bestellung vom 12.03.2008
Sehr geehrter Herr Bessermann,
hiermit bestätige ich Ihnen Ihre Bestellung vom 12.03.2008 über 3 Einheiten Lösung XXXY. Die Ware ist auf Lager und wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt.
.....
Mit freundlichen Grüßen
Hans Muster
| Eingetragener Firmenname: 4 | 5 Bankverbindung: | |
| Musterfirma XXL e.Kfm. | Musterbank | |
| Sitz: Birnenbach | BLZ 123 456 00 | |
| Registergericht: AG Birnenbach | Kto. 987 654 32 | |
| HRA 12356 |
Ende Muster Geschäftsbrief 6
1. Eingetragene Kaufleute treten in der Regel unter ihrem im Handelsregister eingetragenen Firmennamen auf. Der Rechtsformzusatz wie "e.K." oder "e.Kfm." ist verpflichtend.
2. Vorname und Familienname sind wie im Personalausweis anzugeben; der Vornahme darf nicht abgkürzt werden
3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-mail Adresse.
4. Neben dem Firmennamen ist ein Rechtsformzusatz ("e.K.", "e.Kfm.", "e.Kfr."), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Registernummer anzugeben, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist.
5. Die Angabe der Bankverbindung auf allen Geschäftsbriefen ist nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.
6. Was sind Geschäftsbriefe? Was zählt darunter? Vgl. Beitrag zu den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen allgemein.
Achtung:
Zu den Pflichtangaben auf Rechnungen gibt es gesonderte Vorschriften. Vgl. Sie auch die Musterrechnung für Warenlieferungen oder die Musterrechnung für Dienstleistungen. Für weitere allgemeine Informationen verweise ich auf den allgemeinen Beitrag über die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen.
|
|
Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier:

