Besondere Arbeitsverhältnisse
Das deutsche Arbeitsrecht kennt neben dem klassischen Vollzeitarbeitsverhältnis einige besondere Arbeitsverhältnisse, von denen am häufigsten das Probearbeitsverhältnis, das befristete Arbeitsverhältnis, der Berufsausbildungsvertrag und das Leiharbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden.
Arbeitszeit
Die rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeitszeit werden im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die Festlegung der Arbeitszeit im Einzelnen erfolgt jedoch weitestgehend durch Tarifvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder durch Vereinbarung im einzelnen Arbeitsvertrag.

