Zahlungserinnerung
Vor einer förmlichen Mahnung sollte man den Kunden mit einer freundlichen Zahlungserinnerung an die Zahlung der offenen Rechnung erinnern. Vereinfacht kann man auch nochmals eine Kopie der Rechnung zusenden. Oft hilft auch eine freundliche und bestimmte mündliche Aufforderung zur Bezahlung der Rechnung weiter.
In der Zahlungserinnerung sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Betreff: Bezeichnung als Zahlungserinnerung und Angaben zur offenen Rechnung (KuNr., Rechnungs-Nr., Rechnungs-Datum)
- Danksagung für den Kauf oder den Auftrag,
- Bezeichnung der gelieferten Ware oder der ausgeführten Dienstleistung,
- Freundliche Erinnerung an die Bezahlung der Rechnung.
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