Letzte Mahnung mit Muster

Irgendwann ist es Zeit für die letzte Mahnung. In der Praxis schreiben Unternehmen auch schon mal bis zu 5 Mahnungen, je nach Kunde und Gepflogenheiten in der Branche. Rein rechtlich ist die erste Mahnung zur Begründung des Verzugs eines Schuldners ausreichend.

Inhalt:

Letzte Mahnung: Inhalt, Aufbau und Form
Letzte Mahnung: notwendige Angaben
Letzte Mahnung: immer sachlich bleiben

 

Letzte Mahnung: Inhalt, Aufbau und Form

Weder für den Aufbau, noch für den Inhalt oder die Form einer Mahnung gibt es verbindliche Regeln. In jeder Mahnung (Muster 1 Mahnung) sollte jedoch die eindeutige Aufforderung zur Bezahlung der offenen Rechnung zum Ausdruck kommen.

Irgendwann macht es natürlich keinen Sinn mehr, einen säumigen Kunden zur Zahlung einer offenen Rechnung anzumahnen. Dann wird es Zeit für die letzte Mahnung (Muster letzte Mahnung) und den Punkt, an dem man die Angelegenheit

  • mittels Mahnbescheid (gerichtliches Mahnverfahren),
  • durch ein Inkassobüro oder
  • durch einen Rechtsanwalt
weiter verfolgt. Diese Schritte sollte man in der letzten Mahnung deutlich ankündigen. In der Praxis zeigt sich, dass "professionelle Schuldner" die Angelegenheit erst dann ernst nehmen, wenn die letzte Mahnung erscheint und ernsthaft gerichtliche Schritte angekündigt werden.


Letzte Mahnung: notwendige Angaben

Eine professionelle letzte Mahnung sollte daher folgende Angaben enthalten:

  • Betreff: Bezeichnung als "Letzte Mahnung" und Angaben zur Rechnung,
  • Datum der letzten Mahnung oder Daten aller Mahnungen, Datum der Rechnung und Fälligkeitstermin,
  • Bestimmte und sachliche Aufforderung zur Bezahlung der offenen Rechnung, 
  • Angabe der letzten Zahlungsfrist bzw. des letzten Zahlungstermins, bis zu dem der Rechnungsbetrag eingegangen sein muss,
  • Hinweis auf Konsequenzen, falls Zahlung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgt (Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Inkassobüro).

Letzte Mahnung: immer sachlich bleiben

Wichtig: Bleiben Sie in jedem Fall auch in der letzten Mahnung sachlich und bestimmend. Erklären Sie kurz und prägnant, welche Schritte Sie einschlagen werden, wenn die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. Keine Ausschweifungen, keine Beschuldigungen, keine Hasstiraden. Das bringt alles nichts.

Auch solche Formulierungen können Sie sich in der letzten Mahnung sparen:

  • "Wir sehen uns gezwungen, ...."
  • "... zwingen Sie uns, gerichtliche Schritte einzuleiten."
Niemand zwingt Sie zur letzten Mahnung oder zu ähnlichen Schritten, aber sie sind irgendwann erforderlich, wenn Sie Ihre Forderung nicht abschreiben wollen.



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