Mängelanzeige, Reklamation
Mit einer Mängelanzeige oder Reklamation geben Sie dem Lieferanten oder Auftragnehmer bekannt, dass die gelieferte Ware oder die ausgeführte Dienstleistung aus Ihrer Sicht nicht mit der Bestellung übereinstimmt und Sie deshalb mit der Lieferung oder Dienstleistung nicht einverstanden sind.
Für die Mängelanzeige oder Reklamation empfiehlt sich aus Beweisgründen immer die schriftliche Form. Zeigen Sie dem Lieferanten oder Auftragnehmer einen Mangel nur mündlich an, notieren Sie sich unbedingt Datum, Zeit und Ansprechpartner.
Der zentrale Baustein einer Mängelanzeige oder Reklamation ist die genaue Benennung des Mangels der gelieferten Waren oder der ausgeführten Dienstleistung. Je konkreter Sie den Mangel beschreiben, desto höher ist die Bereitschaft des Lieferanten oder Dienstleisters, für Abhilfe zu sorgen. Allgemeine Floskeln im Rahmen einer Mängelanzeige bzw. Reklamation wie z.B. "die Ware ist schlecht", "die Maschine funktioniert nicht" oder ähnliches ist kontraproduktiv, da der Lieferant bzw. Hersteller wenige Möglichkeiten hat, darauf zu reagieren.
Ein Mangel kommt bei folgenden Fallgruppen in Betracht:
- Menge: zu wenig (oder zu viel) geliefert;
- Art: gelieferte Ware oder ausgeführte Leistung entspricht nicht der Bestellung;
- Güte: gelieferte Ware oder ausgeführte Leistung entspricht nicht der Qualität gem. Bestellung;
- Beschaffenheit: Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht nicht der Bestellung.
Ebenso wichtig ist, dass Sie dem Lieferanten mitteilen, welche Ansprüche Sie geltend machen wollen. Alternativ können Sie den Lieferanten/Hersteller/Dienstleister um einen Lösungsvorschlag bitten. Folgende Rechte stehen Ihnen jedenfalls bei mangelhafter Ware oder Dienstleistung zu:
- Wandlung: Umtausch oder Rücktritt vom Vertrag
- Minderung: Preisnachlass
- Schadenersatz, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen oder Lieferant/Hersteller einen Mangel arglistig verschwiegen hat
Das könnte auch von Interesse sein:
Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier:




















