Lieferverzug: Nachfrist
Hält ein Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht ein, liegt Lieferverzug vor. War der Liefertermin im Vorfeld nicht eindeutig bestimmt, tritt Lieferverzug erst dann ein, wenn der Kunde mündlich oder schriftlich mahnt.
In der Mahnung setzt der Kunde eine Nachfrist, innerhalb derer der Lieferant die bestellte Ware zu liefern hat. Bei der Bestimmung der Nachfrist kommt es auf die ursprüngliche Lieferzeit, die Branche und die Art der bestellten Waren an. An diesen Kriterien sollte sich die Nachfrist orientieren.
In der Mahnung sollten folgende Inhalte enthalten sein:
- Datum und Nummer der Bestellung,
- Bezeichnung und Anzahl der bestellten Waren,
- ggf. Datum der Auftragsbestätigung,
- Mitteilung, dass Sie die bestellten Waren noch nicht erhalten haben,
- Hinweis auf die Folgen, die durch den Lieferverzug bei Ihnen eintreten
- Bestimmung einer angemessenen Nachfrist, innerhalb deren die Waren eintreffen müssen
- Ankündigung der Konsequenzen, falls innerhalb der Nachfrist die Waren nicht eintreffen: Rücktritt oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
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