Versandanzeige

Mit der Versandanzeige bestätigt der Unternehmer, dass er die bestellte Ware(n) an den Kunden versandt hat oder dies zu einem bestimmten Zeitpunkt tun wird.

Eine Versandanzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • im Betreff Datum der Bestellung und Angaben zur gelieferten Ware,
  • Anzahl und Bezeichnung der Waren mit Beschreibung,
  • (Voraussichtlicher) Termin der Anlieferung,
  • Versandweg oder Versandunternehmen,
  • Evtl. Angaben zur Versicherung.

Eine Versandanzeige ist üblich:

  • bei Sendungen in größeren Mengen,
  • bei Sendungen, die in mehreren Teilen versandt werden oder,
  • bei Teillieferungen,
  • wenn eine spezielle Art der Versendung mitgeteilt werden soll,
  • wenn der Kunde ausdrücklich darum gebeten hat.
Im Bereich der Online- Shops ist eine Versandanzeige per e-mail Standard. Das Fehlen einer Versandanzeige kann hier dazu führen, dass Sie gegenüber Konkurrenten ein wichtiges Service- Kriterium vermissen lassen.
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