Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung NRW die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck.

Die finanziellen Mittel für den NRW Bildungsscheck stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Der NRW Bildungsscheck ist für Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der NRW Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrer zur Verfügung.

Inhalt:

1. Anspruchsberechtigte für den NRW Bildungsscheck
2. Weitere FAQ zum NRW Bildungsscheck
3. Angebote zur Weiterbildung
4. Beratungsstellen zum NRW Bildungsscheck

 

1. Anspruchsberechtigte für den NRW Bildungsscheck

Als zum Empfang eines Bildungsschecks berechtigte Beschäftigte im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger bzw. -Empfängerinnen,
  • für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind,
  • geringfügig Beschäftigte, (ohne andere Hauptbeschäftigung)
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
  • mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung)
  • mitarbeitende Betriebsinhaber / Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung
  • Berufsrückkehrer (seit dem 01.02.2008) , die spezielle Bedingungen erfüllen (siehe Nr. 248)

 

2. Weitere FAQ zum NRW Bildungsscheck

Die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um den NRW Bildungsscheck finden Sie hier.

a) Sind Freiberufler Unternehmer i.S.d. NRW Bildungsscheck?

Freiberufliche, Rechtsanwälte etc. selbst sind als (Mit-) Eigentümer nur in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens anspruchsberechtigt. Wie Privatpersonen erhalten sie bis zu zwei NRW Bildungsschecks über den individuellen Zugang. Sollten Freiberufler oder Selbständige sozialversicherungspflichtig beschäftigte haben, so werden für diese Bildungsschecks über den betrieblichen Zugang ausgestellt - max. zwei pro Beschäftigten und Jahr. Diese Bildungsschecks dürfen durch den/die Selbständige/n nicht selbst genutzt werden.

b) Sind auch angestellte GmbH- Geschäftsführer berechtigt?

Im Prinzip ja, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen: Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln und der angestellte Geschäftsführer darf nicht (Teil-)Eigentümer bzw. Eigentümerin des Unternehmens sein. Eigentümer und Teilhaber, die im Betrieb mitarbeiten, können allerdings in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung die Vergünstigung durch einen NRW Bildungsscheck erhalten.

c) Gibt es den Bildungsscheck auch für Existenzgründer und junge Unternehmer?

Nach erfolgter Gründung können auch Existenzgründer und Inhaber junger Unternehmen den NRW Bildungsscheck in Anspruch nehmen, wenn sie nicht länger als 5 Jahre selbständig sind.

d) Welche Weiterbildungsanbieter nehmen den Bildungsscheck an?

Nur die Weiterbildungsanbieter, die von der Weiterbildungsberatungsstelle auf dem Scheck vermerkt wurden.

e) Wo gibt es den Bildungsscheck?

Die Ausgabe des NRW Bildungsscheck findet nur nach vorheriger Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen statt. Die Liste ist über die Internetseite der Landesregierung NRW erhältlich.

f) Welche Weiterbildungsangebote werden gefördert?

Der NRW Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung. Das sind Angebote, die solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Fachübergreifende Kompetenzen umfassen insbesondere Methodenkompetenzen, Motivation und Befähigung zu kontinuierlichem Lernen, Sprachen und Medienbeherrschung, mathematisch-naturwissenschaftliche Grundkompetenzen und soziale Kompetenzen.

 

3. Angebote zur Weiterbildung

Angebote zur Weiterbildung im Rahmen des NRW Bildungsscheck finden Sie hier. Mit der Katalogsuche werden Sie sicher auch für Ihren Bereich schnell fündig.

 

4. Beratungsstellen zum NRW Bildungsscheck

Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden.





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