Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung

Im Zuge der Neuregelung des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts wurden auch die persönlichen Freibeträge angepasst, innerhalb derer Schenkungen oder Erbfälle gem. § 16 ErbStG alle 10 Jahre steuerfrei sind.


Steuerklassen
 Verwandschaftsverhältnis
 Freibetrag neu
 Freibetrag bisher
I
 Ehegatten
 500.000
  307.000
  Kinder und Stiefkinder
 400.000
  205.000
  Enkel, Urenkel
 200.000
  51.200
  Eltern und Großeltern im Falle der Erbschaft 100.000
  
       
II
 Eltern und Großeltern im Falle der Schenkung
  20.000  10.300
  Geschwister
  "  "
  Stiefeltern
  "  "
  Schwiegersohn, Schwiegertochter
  "  "
  Schwiegereltern
  "  "
  Geschiedene Ehepartner
  "  "
       
III
 Sonstige
  20.000  5.200
  Eingetragene Lebenspartner
  500.000  5.200




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