Rechtsformvergleich GmbH - UG
Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Ein zentraler Baustein der Reform des GmbH-Rechts war die Einführung der Rechtsformalternative "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Konkurrenz zur Limited, die gerade bei Existenzgründern mit wenig Kapitalbedarf zunehmende Beliebtheit genoss.
Existenzgründer mit Interesse an einer Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen stehen nun vielfach vor der Entscheidung, welche der drei genannten Rechtsformen am geeignetsten ist. Da die Limited gegenüber der Unternehmergesellschaft (UG) zahlreiche Nachteile aufweist und als ausländische Rechtsform nur 2. Wahl sein sollte, beschränkt sich hier der Vergleich auf die beiden Alternativen GmbH und Unternehmergesellschaft, gerne auch bezeichnet als Mini-GmbH.
| Rechtsform | GmbH | Unternehmergesellschaft (UG) | ||
| Bezeichnung: | "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" | Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) | ||
| Gründung: | notarielle Beurkundung des Musterprotokolls oder der Satzung und Eintragung ins Handelsregister. | notarielle Beurkundung des Musterprotokolls oder der Satzung und Eintragung ins Handelsregister | ||
| Mindestkapital: | 25.000 Euro, davon mindestens 50% sofort. | 1 Euro, voll einzuzahlen. | ||
| Erbringung des Stammkapitals: | Bargründung oder Sachgründung möglich. | nur Bargründung möglich. | ||
| Besonderheiten: | Thesaurierungspflicht in Höhe von 1/4 des Jahresüberschuss, gekürzt um um Verlustvortrag aus Vorjahr | |||
| Rechnungslegung: | Jahresabschlus, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang (ggf. Lagebericht) | Jahresabschlus, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang. | ||
| Publizität: | je nach Größe mindestens Bilanz und Anhang. | je nach Größe mindestens Bilanz und Anhang. |
|
|
Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier:

