Möglichkeiten betrieblicher Altersversorgung

Bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt zunächst eine Entscheidung zwischen einer unmittelbaren oder einer mittelbaren Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.

Wichtig für den Geschäftsführer ist auch die Frage des Insolvenzschutzes der gebildeten Rücklagen. In der nachfolgenden Übersicht erkennen Sie auf einen Blick die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

 Leistungszusage
Direktversicherung
Unterstützungskasse Pensionskasse
Pensionsfonds
Träger Gesellschaft VersicherungVersorgungsträger
Versorgungsträger
Versorgungsträger
Rechtsanspruch +
+
-
+
+
Übertragung

-

+
-
+
+
Auswahl der Vermögensanlagen
keine Beschränkungen
Beschränkungen nach Aufsicht
keine BeschränkungenBeschränkungen nach Aufsicht
geringe Beschränkungen
Aufsicht
-
+
-
+
+
Insolvenzschutz bzw. PSV*+
Bezugsrecht +
-
+
Riester-
+
-
+
+
Kapitalwahlrecht+
+
+
+
-

* PSV Beiträge an Pensionssicherungsverein

Zu den Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im Einzelnen lesen Sie den Beitrag über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. In der Praxis hat sich die Kombination einer Grundversorgung durch eine Leistungszusage der Gesellschaft mit einer Ergänzung durch eine Direktversicherung bewährt. Aber auch die anderen Durchführungswege lassen sich miteinander kombinieren.





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