Möglichkeiten betrieblicher Altersversorgung
Bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt zunächst eine Entscheidung zwischen einer unmittelbaren oder einer mittelbaren Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.
Wichtig für den Geschäftsführer ist auch die Frage des Insolvenzschutzes der gebildeten Rücklagen. In der nachfolgenden Übersicht erkennen Sie auf einen Blick die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
| Leistungszusage | Direktversicherung | Unterstützungskasse | Pensionskasse | Pensionsfonds | |
| Träger | Gesellschaft | Versicherung | Versorgungsträger | Versorgungsträger | Versorgungsträger |
| Rechtsanspruch | + | + | - | + | + |
| Übertragung | - | + | - | + | + |
| Auswahl der Vermögensanlagen | keine Beschränkungen | Beschränkungen nach Aufsicht | keine Beschränkungen | Beschränkungen nach Aufsicht | geringe Beschränkungen |
| Aufsicht | - | + | - | + | + |
| Insolvenzschutz bzw. PSV* | + | Bezugsrecht | + | - | + |
| Riester | - | + | - | + | + |
| Kapitalwahlrecht | + | + | + | + | - |
* PSV Beiträge an Pensionssicherungsverein
Zu den Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im Einzelnen lesen Sie den Beitrag über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. In der Praxis hat sich die Kombination einer Grundversorgung durch eine Leistungszusage der Gesellschaft mit einer Ergänzung durch eine Direktversicherung bewährt. Aber auch die anderen Durchführungswege lassen sich miteinander kombinieren.
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