Jahressteuergesetz 2009 - Halber Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Fahrzeuge
Das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) wurde am 18.06.2008 verabschiedet und bringt für Unternehmer eine große Überraschung mit sich. Der halbe Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Kfz wird wieder eingeführt.
Der erst zum 01.01.2004 abgeschaffte halbe Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Kfz wird in 2009 wieder eingeführt. Für die damalige Regelung in § 15 Abs. 1b UStG war die Ermächtigung der EU für die Abweichung von der geltenden 6. EG- Richtlinie zum Umsatzsteuerrecht bereits zum 01.01.2003 abgelaufen. Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Ermächtigung für die Neuregelung beantragt. Diese liegt jedoch noch nicht vor.
Von der Einführung der Vorsteuerabzugsbeschränkung auf 50% bei gemischt genutzten Fahrzeugen sind nur
- Einzelunternehmen und
- Personengesellschaften
betroffen, die betriebliche Fahrzeuge auch privat nutzen. Geschäftsführer einer GmbH sind von der Wiedereinführung des halben Vorsteuerabzugs dagegen nicht betroffen.
Die Wiedereinführung des halben Vorsteuerabzugs tritt frühestens zum 01.01.2009 in Kraft, jedoch nur dann, wenn bis dahin die Ermächtigung der EU zur Abweichung von der 6. EG- Richtlinie vorliegt. Ansonsten verschiebt sich das Inkraftreten bis zum Zeitpunkt des Vorliegens der Ermächtigung.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die eine Anschaffung eines Neufahrzeuges geplant haben und ihre Fahrzeuge auch privat nutzen, sollten aus diesem Grund über eine Vorziehung der Anschaffung nachdenken. Anonsten müssen Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachweisen, dass ein Kfz nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird.
Nachtrag und Entwarnung:
Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise haben sich CDU und SPD darauf verständigt, die geplante Einschränkung des Vorsteuerabzugs von gemischt genutzten Fahrzeugen aus dem Jahressteuergesetz 2009 wieder zu streichen.
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