Konjunkturpaket II
Am 13.02.2009 hat der Deutsche Bundestag das II. Konjunkturpaket mit einem Umfang von 50 Mrd. Euro für die Jahre 2009 und 2010 verabschiedet. Die Bestätigung erfolgte am 20.02.2009 durch den Bundesrat.
Dieses Konjunkturpaket ist ohne Vergleich in der bisherigen Nachkriegsgeschichte von Deutschland, wobei der Milliardenbetrag verwendet wird
- für Investitionen,
- zur Senkung der Abgaben (Steuern und Sozialversicherung)
- für staatliche Kredite und
- Bürgschaften für notleidende Unternehmen.
Was bringt uns nun dieses II. Konkjunkturpaket?
Änderung der Steuertarife
Bürger und Unternehmen sollen im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 mit insgesamt 9 Mrd. Euro entlastet werden. Dies soll im Einzelnen erfolgen durch folgende Maßnahmen:
- Rückwirkende Steigerung des Grundfreibetrag zum 01.01.2009 von 7.664 auf 7.834 Euro und zum 01.01.2010 auf 8.004 Euro. Bei Verheirateten mit Splittingtarif verdoppeln sind die Beträge.
- Rückwirkende Absenkung des Eingangssteuersatz zum 01.01.2009 um einen Prozentpunkt auf 14% und Abflachung der Progressionskurve.
Die Auswirkung der rückwirkenden Änderung wird sich bei Arbeitnehmern für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis aktuell erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleich zeigen.
Kurzarbeitergeld
Unternehmen mit Kurzarbeitern werden durch das Konjunkturpaket entlastet. In 2009 und 2010 erhalten Arbeitgeber bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit zurück. Werden in dieser Zeit Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter durchgeführt, können auf Antrag auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.
Die Einführung von Kurzarbeit wird für die Unternehmen erleichtert, indem die Zugangsvoraussetzungen und die Antragstellung unbürokratischer werden.
Diese Regelungen gelten ab 01.02.2009.
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