Neue Abschreibungsregeln für GWG
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro netto gelten neue Abschreibungsregeln. Das bislang bekannte Wahlrecht bei Anschaffung bzw. Herstellung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit Werten bis zu 410 Euro netto gilt seit dem 31.12.2007 nicht mehr. Das Wahlrecht bei der Abschreibung von GWG wurde deutlich beschränkt, im Gegenzug wurde die Grenze für GWG von 410 Euro auf 1.000 Euro deutlich erweitert. In Zukunft muss man sich im Zusammenhang mit GWG die Hürden 150 Euro und 1.000 Euro merken.
Inhalt:
1. GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 150 Euro2. GWG zwischen 150 Euro und 1.000 Euro
3. Konsequenzen für GWG im Bereich EDV
1. GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 150 Euro
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 150 Euro netto und
- Anschaffung bzw. Herstellung nach dem 31.12.2007
sind gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EStG zwingend sofort abzuschreiben. Das bisherige Wahlrecht gilt nicht mehr.
Die Regelung gilt auch im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 S. 3 EStG.
2. GWG zwischen 150 Euro und 1.000 Euro
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro netto und weniger als 1.000 Euro netto und
- Anschaffung bzw. Herstellung nach dem 31.12.2007
sind gem. § 6 Abs. 2a EStG nach folgender neuer Regelung abzuschreiben:
Zunächst ist für diese geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ein Sammelposten zu bilden (z.B. GWG 2009). Dieser Sammelposten ist gem. § 6 Abs. 2a EStG dann einheitlich über 5 Jahre mit jeweils 20% abzuschreiben.
Die Regelung gilt auch im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 S. 3 EStG.
3. Konsequenzen für GWG im Bereich EDV
Nach alter Rechtslage hatte man aufgrund der Sofortabschreibung von GWG einen steuerlichen Vorteil, wenn die Anschaffungskosten unter der Grenze von 410 Euro lagen. In Zukunft kann es vor allem im Bereich der EDV sinnvoller sein, ein Komplettpaket mit Anschaffungskosten über 1.000 Euro zu kaufen und die Geräte über 3 Jahre abzuschreiben. Betragen die Anschaffungskosten unter 1.000 Euro, fallen die Geräte in den Sammelposten für GWG und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden.
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