Konjunkturprogramm 2009: Befreiung von Kfz-Steuer für Neuwagen

Durch das Konjunkturprogramm 2009 werden

  • Käufer eines Neuwagen
  • mit Erstzulassung im Zeitraum vom 05.11.2008 bis zum 30.06.2009
  • befristet auf 1 Jahr

von der Kfz- Steuer befreit.

Erfüllen die Neuwagen die Euro 5 und Euro 6 Norm, verlängert sich die Befreiung von der Kfz- Steuer auf 2 Jahre ab Erstzulassung.





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