Konjunkturprogramm 2009: Befreiung von Kfz-Steuer für Neuwagen
Durch das Konjunkturprogramm 2009 werden
- Käufer eines Neuwagen
- mit Erstzulassung im Zeitraum vom 05.11.2008 bis zum 30.06.2009
- befristet auf 1 Jahr
von der Kfz- Steuer befreit.
Erfüllen die Neuwagen die Euro 5 und Euro 6 Norm, verlängert sich die Befreiung von der Kfz- Steuer auf 2 Jahre ab Erstzulassung.
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