Konjunkturprogramm 2009: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen

Im Rahmen des Konjunkturprogramm 2009 werden die Voraussetzungen für bilanzierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Geltendmachung von

gelockert.

Durch den Investitionsabzugsbetrag und die Möglichkeit der Sonderabschreibung werden kleine und mittlere Betriebe (KMU) begünstigt, die gem. § 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG folgende Betriebsgrößenmerkmale erfüllen:

  • Betriebsvermögen kleiner oder gleich 235.000,-- EUR,
  • Gewinn bei Einnahmen-Überschussrechnung - ohne Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrag - kleiner oder gleich 100.000,-- EUR,
  • Wirtschaftswert bei Land- und Forstwirten (ohne Wohnungswert) kleiner oder gleich 125.000,-- EUR.

Durch das Konjunkturprogramm 2009 werden die Betriebsgrößenmerkmale befristet für den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt erhöht:

  • Betriebsvermögen kleiner oder gleich 335.000,-- EUR,
  • Gewinn bei Einnahmen-Überschussrechnung - ohne Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrag - kleiner oder gleich 200.000,-- EUR,
  • Wirtschaftswert bei Land- und Forstwirten (ohne Wohnungswert) kleiner oder gleich 175.000,-- EUR.

Die befristete Regelung gilt gem. § 52 Abs. 23 S. 5 ff EStG für Wirtschaftsjahr, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 enden.


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