Konjunkturprogramm 2009: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen
Im Rahmen des Konjunkturprogramm 2009 werden die Voraussetzungen für bilanzierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Geltendmachung von
- Investitionsabzugsbeträgen und
- Sonderabschreibungen
gelockert.
Durch den Investitionsabzugsbetrag und die Möglichkeit der Sonderabschreibung werden kleine und mittlere Betriebe (KMU) begünstigt, die gem. § 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG folgende Betriebsgrößenmerkmale erfüllen:
- Betriebsvermögen kleiner oder gleich 235.000,-- EUR,
- Gewinn bei Einnahmen-Überschussrechnung - ohne Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrag - kleiner oder gleich 100.000,-- EUR,
- Wirtschaftswert bei Land- und Forstwirten (ohne Wohnungswert) kleiner oder gleich 125.000,-- EUR.
Durch das Konjunkturprogramm 2009 werden die Betriebsgrößenmerkmale befristet für den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt erhöht:
- Betriebsvermögen kleiner oder gleich 335.000,-- EUR,
- Gewinn bei Einnahmen-Überschussrechnung - ohne Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrag - kleiner oder gleich 200.000,-- EUR,
- Wirtschaftswert bei Land- und Forstwirten (ohne Wohnungswert) kleiner oder gleich 175.000,-- EUR.
Die befristete Regelung gilt gem. § 52 Abs. 23 S. 5 ff EStG für Wirtschaftsjahr, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 enden.
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