Konjunkturprogramm 2009: Degressive AfA
Im Rahmen des Konjunkturprogramm 2009 wird die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen gem. § 7 Abs. 2 EStG befristet auf 2 Jahre wieder eingeführt. Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter gilt für die Anschaffung bzw. Herstellung,
- die nach dem 31.12.2008 und
- vor dem 01.01.2011
Die degressive Abschreibung darf höchstens das 2 1/- fache der linearen Abschreibung betragen und 25% nicht übersteigen.
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