Konjunkturprogramm 2009: Degressive AfA

Im Rahmen des Konjunkturprogramm 2009 wird die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen gem. § 7 Abs. 2 EStG befristet auf 2 Jahre wieder eingeführt. Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter gilt für die Anschaffung bzw. Herstellung,

  • die nach dem 31.12.2008 und
  • vor dem 01.01.2011
durchgeführt wird. 

Die degressive Abschreibung darf höchstens das 2 1/- fache der linearen Abschreibung betragen und 25% nicht übersteigen





Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier: