Rechtsbehelfe im Steuerrecht

Die förmlichen Rechtsbehelfe im Steuerrecht sind zu unterscheiden in ordentliche Rechtsbehelfe einerseits und außerordentliche Rechtsbehelfe andererseits.

 

1. Ordentliche Rechtsbehelfe

Als ordentliche Rechtsbehelfe sind zu nennen:

  • Einspruchsverfahren gem. §§ 347 ff AO
  • Gerichtliche Rechtsbehelfe, unter anderem Klage gem. §§ 40, 41 FGO bzw. Erinnerung gem. § 149 FGO
  • Rechtsmittel gem. §§ 115 ff FGO, darunter Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde
  • Beschwerde gem. § 128 FGO

 

2. Außerordentliche Rechtsbehelfe

Als außerordentliche Rechtsbehelfe sind zu nennen:

  • Antrag auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung nach §§ 361 AO, 69 FGO
  • Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 134 FGO
  • Antrag auf einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO
  • Antrag auf schlichte Änderung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO




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