Rechtsbehelfe im Steuerrecht
Die förmlichen Rechtsbehelfe im Steuerrecht sind zu unterscheiden in ordentliche Rechtsbehelfe einerseits und außerordentliche Rechtsbehelfe andererseits.
1. Ordentliche Rechtsbehelfe
Als ordentliche Rechtsbehelfe sind zu nennen:
- Einspruchsverfahren gem. §§ 347 ff AO
- Gerichtliche Rechtsbehelfe, unter anderem Klage gem. §§ 40, 41 FGO bzw. Erinnerung gem. § 149 FGO
- Rechtsmittel gem. §§ 115 ff FGO, darunter Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde
- Beschwerde gem. § 128 FGO
2. Außerordentliche Rechtsbehelfe
Als außerordentliche Rechtsbehelfe sind zu nennen:
- Antrag auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung nach §§ 361 AO, 69 FGO
- Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 134 FGO
- Antrag auf einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO
- Antrag auf schlichte Änderung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
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