Rechtsbehelfe im Steuerrecht
Die förmlichen Rechtsbehelfe im Steuerrecht sind zu unterscheiden in ordentliche Rechtsbehelfe einerseits und außerordentliche Rechtsbehelfe andererseits.
Einspruch gegen Steuerbescheid
Vor dem Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist zu prüfen, ob dessen Aufhebung oder Änderung tatsächlich nur mit einem Einspruch zu erreichen ist. In vielen Fällen ist das Ziel auch durch einen Antrag auf schlichte Änderung oder durch einen Antrag auf Korrektur schneller und einfacher zu erreichen.
Antrag auf Stundung
Ein Antrag auf Stundung beim Finanzamt kann einem Existenzgründer oder Unternehmer bei einem finanziellen Engpass deutlich weiterhelfen, wenn für anstehende Steuern gerade nicht mehr genug Geld vorhanden ist. Dies ist vor allem in Zeiten größerer Zurückhaltung der Banken bei der Gewährung von Krediten äußerst wichtig.

