Betriebsnummer

Die Betriebsnummer dient zur Identifikation eines Unternehmens im Bereich der Sozialversicherung und besteht aus einer Zahl mit 8 Ziffern. Die Betriebsnummer wird nur auf Antrag vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben.

Inhalt:

1. Betriebsnummer beantragen
2. Zwecke der Betriebsnummer
3. Grundsätze bei Vergabe der Betriebsnummer
4. Betriebsnummer für Privathaushalte

 

1. Betriebsnummer beantragen

Bei Einstellung von Beschäftigten benötigt ein Unternehmen eine Betriebsnummer, die entweder durch das Unternehmen selbst oder von einer vertretungsberechtigten Person beantragt werden kann. Die Erfassung der Unternehmensdaten gem. Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer sowie die Vergabe der Betriebsnummer selbst erfolgt seit dem 01.01.2008 bundesweit durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, der seinen Sitz in Saarbrücken hat. Für den Antrag steht ein Formular- Download zur Verfügung. 

Der frühzeitige Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer ist vor allem im Zusammenhang mit der Pflicht zur Sofortmeldung von Betrieben bestimmter Branchen von großer Bedeutung. Um Nachteile im Zusammenhang mit der Pflicht zur Sofortmeldung zu vermeiden, ist den Unternehmen aus den betroffenen Branchen zu raten, frühzeitig vor erstmaliger Einstellung von Mitarbeitern eine Betriebsnummer zu beantragen.

 

2. Zwecke der Betriebsnummer

Ein Unternehmen mit Personal (= Arbeitgeber) benötigt die Betriebsnummer im Umgang mit den Trägern der Sozialversicherung, insbesondere bei der automatisierten Anmeldung von Personal und deren Abrechnung gegenüber den zuständigen Krankenkassen. So erfolgt auch die Abführung und Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge unter der zugeteilten Betriebsnummer. Mithilfe der Betriebsnummer werden auch die Daten aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung für statistische Zwecke ausgewertet, z.B. für die Beschäftigungsstatistik, deren Daten ebenfalls zur Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auf die Gemeinden herangezogen wird.

 

3. Grundsätze bei Vergabe der Betriebsnummer

Im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebsnummer sind die Begriffe

nach folgenden Grundsätzen zu unterscheiden:

Der Begriff Unternehmen umfasst Betriebsstätten und Arbeitsstätten desselben Arbeitgebers zusammen, wobei eine der Betriebsstätten gleichzeitig als Unternehmenssitz fungiert.

Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, für die mindestens ein sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigter (Minijob) tätig ist. Dies betrifft auch Privathaushalte, die Arbeitnehmer beschäftigen.

Betrieb im Sinne des Meldeverfahrens ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der Beschäftigte des Unternehmens tätig sind. Als Betrieb wird immer die Einheit bezeichnet, für die nach den Grundsätzen der Betriebsnummernvergabe eine Betriebsnummer zu vergeben ist. Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Besteht das Unternehmen aus nur einer Niederlassung oder hat das Unternehmen in einer Gemeinde nur eine Niederlassung, so ist diese Niederlassung der Betrieb und erhält die Betriebsnummer.
  • Befinden sich in einer Gemeinde mehrere Niederlassungen desselben Unternehmens, so sind diese zu einem Betrieb zusammenzufassen, wenn sie der gleichen Wirtschaftsklasse zugeordnet werden können.
  • Gehören die einzelnen Niederlassungen in einer Gemeinde verschiedenen Wirtschaftsklassen an, so ist jede dieser Niederlassungen als ein Betrieb zu behandeln mit entsprechend eigener Betriebsnummer.

 

4. Betriebsnummer für Privathaushalte

Privathaushalte als Arbeitgeber erhalten die Betriebsnummer von der Minijobzentrale, sofern die Beschäftigten bis einschließlich 400 Euro pro Monat verdienen. Anderenfalls ist die Betriebsnummer ebenfalls beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken zu beantragen.





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