Arbeitgeberanteil
Der Arbeitgeberanteil ist der Teil des Beitrags zur Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. Der Arbeitgeberanteil beträgt grundsätzlich 50% der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.Â
Die Beiträge für geringfügig Beschäftigte (ausgenommen kurzfristig Beschäftigte) muss der Arbeitgeber dagegen allein tragen.  Â
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