Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, die zumindest einen Arbeitnehmer beschäftigen.

Im Arbeitsrecht treten Arbeitgeber in verschiedenen Rollen auf:

  • Vertragspartner des Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrag,
  • Verhandlungspartner gegenüber der Gesamtheit der Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat vertreten werden,
  • Verhandlungspartner gegenüber Gewerkschaften.

Dem Arbeitgeber steht gegenüber den Arbeitnehmern ein Weisungs- und Kontrollrecht zu, das auch als Direktionsrecht bezeichnet wird. Neben der Hauptpflicht zur Lohn- bzw. Gehaltszahlung trifft den Arbeitgeber eine Reihe von Nebenpflichten:

  • Schutz des Leben und der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie deren Eigentum,
  • Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer,
  • Schutz und Respektierung der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer (u.a. Glaubensfreiheit, Datenschutz),
  • Vertragsgemäße Beschäftigung.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet.

Von wesentlicher Bedeutung sind auch die Meldepflichten des Arbeitgeber

  • hinsichtlich der ordnungsgemäßen Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer,
  • hinsichtlich der ordnungsgemäßen Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge,
  • hinsichtlich der Meldepflichten bei Beginn oder Beendigung eines Arbeitsverhältnis.




Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier: