Aktiva

Beim Begriff Aktiva handelt es sich um die Summe der Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter, die auf der Soll- Seite der Bilanz eines Unternehmen ausgewiesen werden. 

Je nach Dauer der Zugehörigkeit der Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter zum Unternehmen wird unterschieden zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Eine weitere Gruppe im Rahmen der Aktiva bilden die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP).

Detaillierte Gliederungsvorschriften für das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen sind in den § 266 HGB enthalten und bestimmen folgende Gliederung der Aktiva:

A. Anlagevermögen:

      I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

          1.     Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
          2.     Geschäfts- oder Firmenwert;
          3.     geleistete Anzahlungen;

      II. Sachanlagen:

          1.     Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
          2.     technische Anlagen und Maschinen;
          3.     andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
          4.     geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

      III. Finanzanlagen:

          1.     Anteile an verbundenen Unternehmen;
          2.     Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
          3.     Beteiligungen;
          4.     Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
          5.     Wertpapiere des Anlagevermögens;
          6.     sonstige Ausleihungen.

 

B. Umlaufvermögen:

      I. Vorräte:

          1.     Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
          2.     unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
          3.     fertige Erzeugnisse und Waren;
          4.     geleistete Anzahlungen;

      II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

          1.     Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
          2.     Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
          3.     Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
          4.     sonstige Vermögensgegenstände;

      III. Wertpapiere:

          1.     Anteile an verbundenen Unternehmen;
          2.     eigene Anteile;
          3.     sonstige Wertpapiere;

      IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

 

C. (Aktive) Rechnungsabgrenzungsposten.

 





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