AfA-Tabelle

Im Rahmen der AfA- Tabellen werden für steuerliche Zwecke Nutzungsdauer und die daraus abgeleiteten Afa-Sätze für die lineare Absetzung für Abnutzung langlebiger Wirtschaftsgüter festgesetzt.

AfA-Tabellen gibt es für allgemeine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen sowie für Wirtschaftsgüter bestimmter Branchen und werden vom Bundesfinanzministerium herausgegeben. Die AfA- Tabellen werden regelmäßig überarbeitet und an die aktuellen Verhältnisse in der Wirtschaft angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils im Bundessteuerblatt. 

Die Abschreibungssätze der AfA- Tabellen beruhen auf der Basis eines durchschnittlichen Unternehmen mit einer Schicht. Wird das entsprechende Unternehmen im Rahmen eines Unternehmen mit zwei oder mehreren Schichten eingesetzt, erhöht sich der AfA- Satz entsprechend um 25% bzw. 50%. 

AfA- Tabellen sind bindend für Steuerpflichtige und die Finanzverwaltung und bezwecken die einheitliche Rechtsanwendung im Steuerrecht. Bei Abweichung von der AfA- Tabelle obliegt dem Steuerpflichtigen der Nachweis, dass die Nutzungsdauer des betreffenden Wirtschaftsgut abweichend von der typisierenden Annahme der AfA- Tabelle ist. 





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