Freier-Mitarbeiter-Vertrag

Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag unterscheidet sich deutlich von einem normalen Arbeitsvertrag. Besondere Beachtung verdient die ausdrückliche Feststellung, dass mit dem freien Mitarbeiter kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Hierzu sind Arbeitszeit und Arbeitsort möglichst präzise zu vereinbaren.

In einem Freier-Mitarbeiter-Vertrag sind alle Regelungen zu vermeiden, die den Anschein eines allgemeinen Weisungsrechts und einer Eingliederung des freien Mitarbeiters in den Betrieb haben. Die Vergütung für einen freien Mitarbeiter ist auf die tatsächlich erbrachte Leistung zu begrenzen. Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder eine Urlaubsregelung kann nicht Bestandteil im Freier-Mitarbeiter-Vertrag sein. Im übrigen ist ein freier Mitarbeiter im Vertrag zu verpflichten, für die Entrichtung von Steuern auf die Vergütung und für seine Krankenversicherung bzw. Altersversorgung selbst zu sorgen.

All das sind Besonderheiten, die einen korrekten Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Muster Freier-Mitarbeiter-Vertrag) auszeichnen.





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