Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz
Eine Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung aus diesem Grund zwingend erforderlich. Alkohol am Arbeitsplatz ist ohnehin ein sensibles Thema. Ein Unternehmen muss jedoch mit einer Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz reagieren, wenn Mitarbeiter bereits mehrmals betrunken oder angetrunken zur Arbeit erschienen sind beziehungsweise während der Arbeit Drogen oder Alkohol konsumiert haben. Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs sollte jedoch zuvor der Versuch unternommen werden, eine krankhafte Alkoholabhängigkeit auszuschließen. Die Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz gehört - wie jede andere Abmahnung im Arbeitsrecht auch - in die Personalakte des Mitarbeiters, wobei diese in besonderem Maße vertraulich behandelt werden sollte. Im Wiederholungsfall kann Alkohol am Arbeitsplatz eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn das Unternehmen zuvor eine schriftliche Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz ausgesprochen hat.
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