Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung
Eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung ist erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer sich wiederholt weigert, eine konkrete Aufgabe nach entsprechender Weisung eines Vorgesetzten wahrzunehmen. Fällt die übertragene Aufgabe in das Aufgabengebiet bzw. die Stellenplatzbeschreibung des Mitarbeiters und ist kein nachvollziehbarer Grund für die Arbeitsverweigerung ersichtlich oder genannt, hilft nach einem klärenden Gespräch regelmäßig nur eine schriftliche Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung.
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