Abmahnung wegen ungehörigen Benehmens

Eine Abmahnung wegen ungehörigen Benehmens wird erforderlich, wenn sich ein Mitarbeiter (wiederholt) im Ton vergreift und damit empörte Reaktionen bei Kollegen oder Kunden hervorruft. Zwar ist jeder Einzelfall gesondert zu betrachten, in der Regel müssen Sie dies aber nicht hinnehmen, da ungehöriges Verhalten dem Ruf des gesamten Unternehmens schaden kann. Auch der Betriebsfrieden wird erheblich gestört. Bei der Formulierung einer Abmahnung wegen ungehörigen Benehmens sind juristische Details zu beachten, die in diesem Muster einer Abmahnung wegen ungehörigen Benehmens enthalten sind.





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