Muster: 1 Mahnung

Eine förmliche Mahnung wird nötig, wenn ein Schuldner auch auf eine freundliche Zahlungserinnerung die offene Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Rechtlich genügt eine deutliche Zahlungsaufforderung (= Mahnung) für den Eintritt des Verzug des Schuldners, in der Praxis schreiben Unternehmen jedoch bis zu 5 Mahnungen, mit teils unterschiedlichen Formulierungen.

Der Inhalt einer Mahnung kann je nach Gegenstand und Kunde variieren, muss aber einige bestimmte Kriterien enthalten. Daher ist es schon sinnvoll, wenn man sich an ein bewährtes Muster einer 1. Mahnung oder an eine andere professionelle Vorlage anlehnt.

 

Muster 1 Mahnung


Logo und/oder Unternehmensbezeichnung 1

 

Schokoladenhandel Müllermann e.K., Süße Str. 11, 12453 Bitterstadt2

Herrn
Thomas Unsicher
Kleine Strasse
37890 Offenburg
3 Tel. +49 (0)68 / 12 35 67 89
Fax + 49 (0)68 / 12 35 67 90
e-mail to: \n \n info@muster.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Birnenbach, den 20.10.2008

Mahnung: Unsere Rechnung vom 12.10.2008 (Rechnungsnummer 2008-198)

 

Sehr geehrter Herr Unsicher,

am 14.10.2008 haben Sie von uns pünktlich und ordnungsgemäß die von Ihnen bestellte Schokolade erhalten. In der vergangenen Wochen haben Sie von uns bereits eine freundliche Zahlungserinnerung bezüglich der Rechnung vom 12.10.2008 mit der Rechnungsnummer 2008-198 erhalten, mit der wir Sie zur Bezahlung bis spätestens 31.10.2008 gebeten haben.

Leider konnten wir trotz Zahlungserinnerung auch zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang von Ihnen feststellen. Wir fordern Sie daher hiermit nochmals auf, die genannte Rechnung bis zum 14.11.2008 durch Überweisung auf unser angegebenes Konto zu begleichen. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Müllermann

 

4 Bankverbindung: Schokoladenbank, BLZ 123 456 00, Kto. 987 654 32

Ende 1 Mahnung und des Geschäftsbriefs 5


 

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Anmerkungen zum Muster 1 Mahnung:

Bestimmen Sie selbst, wann Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt oder Inkassobüro übergeben, damit diese die offene Forderung für Sie geltend machen. Aus meiner Sicht sind eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung ausreichend, um einem Kunden die freiwillige Bezahlung einer Rechnung zu ermöglichen. Dann sollte man dem Schuldner durch die letzte Mahnung deutlich mitteilen, dass man die Sache alsbald vor Gericht weiterverfolgt. 

 

1. Im Handelsregister eingetragene Kaufleute können zusätzlich zum Firmenname ein Logo verwenden.

2. Das gewerbliche Einzelunternehmen tritt unter seinem Firmennamen auf, wie er im Handelsregister angegeben ist. Der Firmenzusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K." ist ebenfalls hier anzugeben.

3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-mail Adresse.

4. Auf einer förmlichen Zahlungsaufforderung sollte die Bankverbindung angegeben werden. Im Übrigen ist die Angabe der Bankverbindung auf Geschäftsbriefen nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.

5. Was sind Geschäftsbriefe? Was zählt darunter? Vgl. Beitrag zu den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen allgemein.





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