Muster: Geschaeftsbrief für GbR

Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, ergeben sich die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aus § 15b GewO.

Danach müssen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) alle Gesellschafter ihren Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben. Eine Orientierung gibt folgendes Muster::

 

Muster: Geschäftsbrief für Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

 


Logo und/oder Geschäftsbezeichnung der GbR 1

 

Hans Muster und Anna Musterfrau GbR, Klingelstr. 77, 12453 Birnenbach2

Herrn
Walter Bessermann
Hühnersuppenstr. 3
37890 Hungerdorf
3 Tel. +49 (0)68 / 12 35 67 89
Fax + 49 (0)68 / 12 35 67 90
e-mail to: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Birnenbach, den 20.03.2008

Ihre Bestellung vom 12.03.2008

 

Sehr geehrter Herr Bessermann,

hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre Bestellung vom 12.03.2008 über 3 Einheiten Lösung XXXY. Die Ware ist auf Lager und wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt.

.....

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Muster

4 Bankverbindung: Musterbank, BLZ 123 456 00, Kto. 987 654 32

Ende Geschäftsbrief der GbR 5


 

1. Auch eine nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann eine Geschäftsbezeichnung verwenden. Das Logo oder die Unternehmensbezeichnung dürfen jedoch nicht den Eindruck erwecken, als sei die GbR im Handelsregister eingetragen. Zusätze wie "e.K." oder "und Co" sind nicht zulässig.

2. Die Vornamen und Familiennamen aller Gesellschafter sind wie im Personalausweis anzugeben; der Vornahme darf nicht abgkürzt werden.

3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-mail Adresse.

4. Die Angabe der Bankverbindung auf allen Geschäftsbriefen ist nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.

5. Was sind Geschäftsbriefe? Was zählt darunter? Vgl. Beitrag zu den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen allgemein.

6. Die gesetzlichen vorgeschriebenen Pflichtangaben auf Rechnungen gehen noch darüber hinaus. Vgl. hierzu auch die Musterrechnung für Warenlieferungen oder die Musterrechnung für ausgeführte Dienstleistungen.


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