Muster: Geschaeftsbrief für Kleinunternehmer
Für Kleingewerbetreibende bzw. Kleinunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ergeben sich die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aus § 15b GewO. Hier ist vorgeschrieben, dass Kleinunternehmer ihren Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben müssen. Als Musterbeispiel dient eine typische Auftragsbestätigung gegenüber einem Kunden:
Muster: Geschäftsbrief für Kleinunternehmer
Logo Kleinunternehmer1
Hans Muster, Klingelstr. 77, 12453 Birnenbach2
HerrnWalter BessermannHühnersuppenstr. 337890 HungerdorfIhre Bestellung vom 12.03.2008
Sehr geehrter Herr Bessermann,
hiermit bestätige ich Ihnen Ihre Bestellung vom 12.03.2008 über 3 Einheiten Lösung XXXY. Die Ware ist auf Lager und wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans Muster
4 Bankverbindung: Musterbank, BLZ 123 456 00, Kto. 987 654 32
Ende Geschäftsbrief 5
1. Auch Kleinunternehmer können eine Geschäftsbezeichnung verwenden. Das Logo oder die Firmierung dürfen jedoch nicht den Eindruck erwecken, als sei der Kleinunternehmer im Handelsregister eingetragen. Zusätze wie "e.K." oder "und Co" sind nicht zulässig.
2. Vorname und Familienname sind wie im Personalausweis anzugeben; der Vornahme darf nicht abgekürzt werden.
3. Die Angabe einer Telefon- und Faxnummer ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das gleiche gilt für die E-mail Adresse.
4. Die Angabe der Bankverbindung auf allen Geschäftsbriefen ist nicht verpflichtend und reine Geschmackssache. Viele Unternehmer geben die Bankverbindung zum Schutz vor Missbrauch nicht mehr auf den Geschäftsbriefen an.
Achtung:
Zu den Pflichtangaben auf Rechnungen gibt es gesonderte Vorschriften und einen gesonderten Beitrag. Vgl. Sie auch die Musterrechnung für Kleinunternehmer.
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