Muster: Geschaeftsbrief für Kleinunternehmer

Für Kleingewerbetreibende bzw. Kleinunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ergeben sich die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aus § 15b GewO. Hier ist vorgeschrieben, dass Kleinunternehmer ihren Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben müssen. Als Musterbeispiel dient eine typische Auftragsbestätigung gegenüber einem Kunden:

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