Kleinunternehmerregelung: Folgen gem. § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG hat für den Kleinunternehmer zwar nur Auswirkungen hinsichtlich der Umsatzsteuer. Die finanziellen Folgen der Kleinunternehmerregelung können jedoch sehr erheblich sein.

Wer die Nachteile der Kleinunternehmerregelung nicht kennt, kann die Konsequenzen aus einer fehlerhaften Entscheidung hinsichtlich einer Option zur Kleinunternehmerregelung kaum einschätzen. Die Folgen aus der Entscheidung über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung können sich vor allem deshalb sehr nachteilig auswirken, weil der Existenzgründer an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden ist. 

Inhalt:

1. Konsequenzen aus der Anwendung der Kleinunternehmerregelung
2. Auswirkungen der Kleinunternehmerregelung auf die Rechnung des Kleinunternehmer

 

1. Konsequenzen aus der Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Folgende Auswirkungen ergeben sich im einzelnen aus der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG:

  • In der Rechnung eines Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und auf die Steuerfreiheit gem. § 19 UStG hingewiesen (Musterrechnung für Kleinunternehmer),
  • in Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmer wird kein Umsatzsteuersatz angegeben,
  • keine Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt und somit keine Abführung von Umsatzsteuer an das Finanzamt,
  • Kleinunternehmer dürfen keinen Vorsteuerabzug aus erhaltenen Rechnungen geltend machen (Achtung bei hohen Anfangsinvestitionen!),
  • Betriebsausgaben werden in der Anlage EÜR mit dem Bruttobetrag - also incl. Umsatzsteuer - angegeben,
  • Abgabe einer vereinfachten Umsatzsteuererklärung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres. Es werden nur in den Zeilen 23 bis 25 Angaben zu den Umsätzen gemacht.

Weist der Kleinunternehmer trotz Anwendung der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer in seiner Rechnung aus oder wird in einer Kleinbetragsrechnung eines Kleinunternehmer der Umsatzsteuersatz angegeben, gilt dies als unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer. Die ausgewiesene Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden, aber der Rechnungsempfänger erhält dennoch kein Recht zum Vorsteuerabzug hieraus.

 

2. Auswirkungen der Kleinunternehmerregelung auf die Rechnung des Kleinunternehmer

Der Kleinunternehmer weist in seiner Rechnung weder Umsatzsteuer noch einen Umsatzsteuersatz aus. Gleichzeitig wird in der Rechnung ausdrücklich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und die sich daraus ergebende Steuerfreiheit hingewiesen. Kleinunternehmer verwenden hier am besten folgende Musterrechnung für Kleinunternehmer.

Im übrigen gelten für Kleinunternehmer die gleichen Anforderungen hinsichtlich den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung





Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier: