Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist überschritten wenn der Umsatz im Vorjahr höher war als 17.500,00 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich höher sein wird als 50.000,00 EUR.
1. Umsatzgrenze: Diese Umsätze gehören dazu
Zu den maßgebenden Umsätzen gehören
- ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und
- Privatentnahmen (Ausnahme: Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens).
2. Umsatzgrenze: Diese Umsätze gehören nicht dazu
Nicht zu den maßgebenden Umsätzen gehören jedoch- umsatzsteuerfreie Einnahmen und
- Umsätze aus dem Verkauf oder der Entnahme von Wirtschaftsgüten des Anlagevermögens.
3. Umsatzgrenze: Nettoeinnahmen zuzüglich darauf entfallender Umsatzsteuer
Kleinunternehmer müssen zur Überprüfung der Umsatzgrenzen auf ihre Umsätze eine fiktive Umsatzsteuer von 19% oder 7% hinzurechnen (BFH vom 04.04.2003, V B 7/02).
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