Überschreiten der Umsatzgrenze
Viele Existenzgründer beginnen als sog. Kleinunternehmer. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze verliert der Kleinunternehmer jedoch seinen Status mit folgenden Auswirkungen:
Sobald der Kleinunternehmer die maßgebliche Umsatzgrenze von 17.500 Euro überschritten hat, sollte er sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und auf den Verlust des Status als Kleinunternehmer hinweisen. Dies sollte spätestens zu Beginn des folgenden Wirtschaftsjahr erfolgen, da ab diesem Zeitpunkt auch Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind.
Tipp: Droht eine geringfügige Überschreitung der Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Gründungsjahr oder in den folgenden Jahren, kann man den Verlust des Status als Kleinunternehmer beispielsweise durch eine zeitliche Verschiebung der Rechnungsausstellung ins folgende Jahr verhindern. So lässt sich die Anwendung der Kleinunternehmerregelung für ein weiteres Jahr „retten“. Beim Kleinunternehmer ist der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend für die Zuordnung zur Abrechnungsperiode. Die Einnahmen sind also erst dann zu erfassen, wenn Sie beim Unternehmer auf der Bank oder in bar eingehen. Auf diese Weise kann der Kleinunternehmer seinen Umsatz etwas steuern und unter Umständen ins Folgejahr verschieben.
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