Prüfungsschema zur Kleinunternehmerregelung
Das Prüfungsschema der Kleinunternehmerregelung folgt aus § 19 UStG. Danach besteht eine Option zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung, wenn die genannten Voraussetzungen eingehalten werden.Â
Die wesentlichen Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung stehen mit der Einhaltung der Umsatzgrenzen in Verbindung. Die Option zur Kleinunternehmerregelung ist möglich, wenn der Umsatz im Vorjahr niedriger war als 17.500,00 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich niedriger sein wird als 50.000,00 Euro. Anhand eines einfachen Beispiels soll nun das Prüfungsschema erläutert werden, aus dem sich jeweils die richtige Antwort ergibt, ob die Anwendung der Kleinunternehmerregelung weiterhin möglich ist.
Beispiel:
Der Podologe Schneider macht sich am 01.01.2006 neben seiner Anstellung selbständig. Für das Gründungsjahr 2006 rechnet er mit einem Umsatz von 12.500 Euro. Für 2007 und 2008 rechnete er jeweils mit einem Umsatz von 15.000 Euro. Die tatsächlichen Umsätze ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Kalenderjahr |
| Geschätzte Umsätze zu Beginn des Kalenderjahr |
| Tatsächliche erzielte Umsätze im Kalenderjahr |
|
| Â Euro |
| Â Euro |
2006 |
| Â 12.500 |
| 13.000 |
2007 |
| Â 15.000 |
| 17.900 |
2008 |
| Â 15.000 |
| 16.800 |
Â
Prüfungsschema zur Kleinunternehmerregelung:
a) Im Gründungsjahr
Podologe Schneider hat in 2007 eine selbstständige Tätigkeit als Freiberufler begonnen. Ein Vorjahresumsatz steht nicht zu Verfügung, so dass Schneider lediglich seinen Umsatz im Gründungsjahr schätzen musste.
Fazit: Da Schneider für das Gründungsjahr einen Umsatz unter 17.500 geschätzt hat, steht ihm die Anwendung der Kleinunternehmerregelung offen.
b) Im 2. Geschäftsjahr
Zunächst prüft Schneider, ob der tatsächlich erzielte Umsatz im Vorjahr die maßgebliche Umsatzgrenze von 17.500 überschritten hat. Das war bei ihm nicht der Fall, weil er im Gründungsjahr 2007 nur einen Umsatz von 13.000 Euro erzielt hat (vgl. Spalte 2).Â
In 2007 muss Schneider jedoch weiter prüfen, ob sein Umsatz im laufenden Kalenderjahr 2007 voraussichtlich die Umsatzgrenze von 50.000 Euro überschreiten wird. Diese Prüfung erfolgt anhand aller erkennbaren Umstände zu Beginn des Geschäftsjahres 2007. Schneider geht zu Beginn 2007 davon aus, dass er in 2007 einen Umsatz von 15.000 Euro erzielen wird.
Fazit: Schneider kann auch in 2007 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
c) Im 3. Geschäftsjahr
Im 3. Geschäftsjahr wiederholen sich die Schritte wie im 2. Geschäftsjahr. Im 1. Schritt prüft Schneider zu Beginn in 2008, ob der von ihm tatsächlich erzielte Umsatz im Vorjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro unterschritten hat. Dies war jedoch nicht der Fall, da der tatsächlich erzielte Umsatz in 2007 die maßgebende Umsatzgrenze von 17.500 Euro um 400 Euro überschritten hat (vgl. Spalte 2).Â
Fazit: Schneider darf in 2008 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Schneider wäre zu empfehlen gewesen, im Dezember 2007 einen Teil des Umsatzes ins folgende Jahr zu verlagern.
Das könnte auch von Interesse sein:
Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier:




















