Kleinunternehmerregelung: Praktische Anwendung
Zur Entscheidung über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder dagegen sollten die wesentlichen Begriffe „Umsatzsteuer“, „Vorsteuer“ und "Umsatzsteuervoranmeldung" bekannt sein. Auch das System der Umsatzsteuer sollte man verstanden haben, um die Vorteile, aber auch die Nachteile der Kleinunternehmerregelung zu erkennen und zu verstehen.
Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung
Wesentliche Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung ist, dass der Kleinunternehmer nicht die Umsatzgrenze des § 19 UStG überschreitet. Doch wie wird diese Voraussetzung auf Grundlage der Umsatzgrenze geprüft?
Prüfungsschema zur Kleinunternehmerregelung
Das Prüfungsschema der Kleinunternehmerregelung folgt aus § 19 UStG. Danach besteht eine Option zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung, wenn die genannten Voraussetzungen eingehalten werden.
Kleinunternehmerregelung: Folgen gem. § 19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG hat für den Kleinunternehmer zwar nur Auswirkungen hinsichtlich der Umsatzsteuer. Die finanziellen Folgen der Kleinunternehmerregelung können jedoch sehr erheblich sein.
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Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf, die an dieser Stelle kompakt und kompetent beantwortet werden.
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Nachteile aus der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ergeben sich für den Kleinunternehmer, wenn der Kundenstamm aus Unternehmen besteht.
Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist überschritten wenn der Umsatz im Vorjahr höher war als 17.500,00 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich höher sein wird als 50.000,00 EUR.
Überschreiten der Umsatzgrenze
Viele Existenzgründer beginnen als sog. Kleinunternehmer. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze verliert der Kleinunternehmer jedoch seinen Status mit folgenden Auswirkungen:
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer in jedem Wirtschaftsjahr eine Option zur sog. Regelbesteuerung erklären und gleichzeitig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten.

