Musterrechnung für Kleinunternehmer
Der Umfang der gesetzlich geforderten Angaben in der Rechnung eines Kleinunternehmer wird in erster Linie durch das Steuerrecht und § 14 UStG bestimmt. Hier finden Sie eine kostenlose Musterrechnung für Kleinunternehmer gem. § 19 UStG mit allen erforderlichen Angaben:
Das Besondere an der Rechnung vom Kleinunternehmer ist, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, weder ein Umsatzsteuersatz noch ein Umsatzsteuerbetrag. Da der Kleinunternehmer zum Ausweis der Umsatzsteuer nicht berechtigt ist, fehlen jegliche Angaben hierzu. Stattdessen findet sich ein Hinweis auf der Rechnung, dass wegen Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Muster: Rechnung für Kleinunternehmer gem. § 19 UStG
Name und Anschrift Kleinunternehmer mit vollständiger Firmenbezeichnung1Anton Auerbach Amselfeldstr. 11 82059 München | ||
Name und Anschrift des Leistungsempfängers2Bertram Buntkegel Birnenstr. 22 10111 Berlin | ||
Ausstellungsdatum4München, 15.03.2008 | ||
Rechnungsnummer6211-2007 | Zeitpunkt Lieferung oder Leistung5Lieferung: 15. März 2008 | |
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistungen7 | EUR | |
| *************** | 1.000,00 | |
| *************** | 2.500,00 | |
Gesamtbetrag der Rechnung | 3.500,00 | |
Hinweis in Rechnung auf Steuerbefreiung gem. § 19 UStG8Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. | ||
Zahlungstext:Rechnungsbetrag fällig am 15.04.2008. | ||
Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung9Bei Zahlung dieser Rechnung bis 25.03.2008 Skonto 2%: 70,00 EUR | ||
Bankverbindung des Kleinunternehmers:Sparkasse München, BLZ 70050100, Kto. 11233456 | ||
Steuernummer des Kleinunternehmers3123/456/78910 | ||
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MUSTERRECHNUNG FÜR KLEINUNTERNEHMER
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Anmerkungen zur Musterrechnung für Kleinunternehmer
- Vollständiger Name des Kleinunternehmer
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer des leistenden Kleinunternehmer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der ausgeführten Leistungen
- Hinweis auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung
- Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung, z.B. Skonto oder Rabbat.
Weitere Angaben in der Rechnung eines Kleinunternehmers
Bei einer Rechnung über An- und Vorauszahlungen ist eine Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts erforderlich, wenn der Tag der Vereinnahmung bei Rechnungsstellung bekannt ist und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.
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